Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und Leistungen von Ashland-Südchemie-Kernfest GmbH (im folgenden „ASK“ genannt)

1. Geltung, Angebote, Rechte an ASK-Unterlagen

1.1 Für Angebote, Lieferungen und Leistungen von ASK gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers lehnt ASK hiermit ausdrücklich ab, es sei denn, ASK hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen von ASK gelten auch dann, wenn ASK in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers Lieferungen und Leistungen ausführt.

1.2 Angebote von ASK sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung oder Lieferung bzw. Leistung durch ASK zustande.

1.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Installations- und Anwendungsvorschlägen, Produktdatenblättern und sonstigen Unterlagen behält sich ASK das Eigentum und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ASK Dritten zugänglich gemacht werden.

1.4 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinn von § 310 I BGB.

2. Preise

2.1 Alle Preise verstehen sich ab Produktionsstätte von ASK zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

2.2 ASK ist berechtigt, eine angemessene Anpassung vereinbarter Preise bei Bestellungen mit einer zwei Monate übersteigenden Lieferfrist vorzunehmen, falls nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung eine von ASK nicht zu vertretende Änderung von Einstandspreisen oder Herstellungskosten eingetreten ist.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Zahlungen werden ohne Abzug nach Lieferung bzw. Leistungserbringung mit Rechnungsstellung fällig.

3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.3 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen tritt mit Erhalt einer Mahnung, jedoch spätestens nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Leistungserbringung Verzug ein. ASK ist berechtigt, unbeschadet anderer Rechte sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 247 I BGB zu verlangen. Unbeschadet dessen ist ASK jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung oder Leistung von Zahlung Zug um Zug abhängig zu machen.

3.4 Der Besteller kann gegen Zahlungsansprüche von ASK nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

4. Liefer- und Leistungstermine, Annahmeverzug

4.1 Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich bezeichnet. ASK ist zur teilweisen und/oder vorzeitigen Lieferung oder Leistung berechtigt.

4.2 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsterminen setzt voraus, dass erforderliche Genehmigungen, vom Besteller zu liefernde Unterlagen, zu erbringende Zahlungen und Erklärungen und sonstige Verpflichtungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, wird die Frist angemessen verlängert. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. ASK kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die für die Lieferung an den Besteller erforderlichen Ex- und Importpapiere nicht erteilt werden, oder ein Vorlieferant nicht richtig oder nicht rechtzeitig liefert.

4.3 Ist die Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefer- oder Leistungstermins auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von ASK nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird der Liefer- oder Leistungstermin angemessen verschoben. Besteht ein derartiges Leistungshindernis mehr als 3 Monate, sind ASK und der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Ist ein Liefer- oder Leistungstermin nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet, kommt ASK frühestens durch eine schriftliche Aufforderung des Bestellers, die nicht vor Ablauf von einem Monat nach dem fraglichen Termin erfolgen darf, in Verzug.

4.5 Bei Nichteinhaltung eines schriftlich als verbindlich bezeichneten Liefer- oder Leistungstermins oder bei Nichtbefolgung der Aufforderung des Bestellers gemäß Ziff. 4.4 aus anderen als den in Ziff. 4.2 und 4.3 genannten Gründen ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens (weiteren) 2 Wochen mit der Erklärung zu setzen, dass er nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten wird. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag hinsichtlich der im Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung zurückzutreten, soweit die Verzögerung der Lieferung oder Leistung von ASK zu vertreten ist. Kommt ASK nur mit einem Teil der Lieferung oder Leistung in Verzug, so kann der Besteller nur dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat. Sonstige Ansprüche bestehen nur im Rahmen der Ziff. 10 (Haftung).

4.6 Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von ASK innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Lieferung oder Leistung gemäß Ziff.4.7 verlangt oder nach wie vor Lieferung oder Leistung wünscht.

4.7 Soweit die Lieferung oder Leistung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass ASK die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann.

4.8 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung auf Veranlassung des Bestellers (Annahmeverzug) oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ASK berechtigt, den ASK insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges werden die Vertragsprodukte auf Gefahr und Kosten des Bestellers verwahrt und die Rechnung zur Zahlung fällig. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5. Transport und Gefahrübergang

5.1 Der Transport erfolgt ab Produktionsstätte auf Gefahr und Rechnung des Bestellers, auch wenn ASK den Transporteur beauftragt hat. Dasselbe gilt für eventuelle Rücksendungen unbeschadet der Bestimmungen in Ziff. 8.9. ASK bestimmt den Transporteur.

5.2 Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über. Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 4.8 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Vertragsprodukte in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6. Mehr- oder Minderlieferungen

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestätigten Menge können sich aufgrund von Produkteigenschaften bzw. Verpackungs- oder Transportgegebenheiten ergeben und sind daher zulässig.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 An den Besteller gelieferte Vertragsprodukte bleiben Eigentum von ASK bis alle zum Zeitpunkt der Lieferung der Vertragsprodukte bestehenden Forderungen von ASK aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vollständig beglichen sind (Vorbehaltsware).

7.2 Der Besteller ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und weiter zu verarbeiten, solange er nicht gegenüber ASK in Zahlungsverzug gerät. Zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt.

7.3 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware dem Besteller erwachsenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an ASK ab. Dies gilt auch für die Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent. ASK ermächtigt den Besteller, die an ASK abgetretenen Forderungen für Rechnung von ASK im eigenen Namen einzuziehen. ASK ist berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Offenlegung der dem Besteller erwachsenden Forderungen zu verlangen, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät, wenn gegen den Besteller die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird, wenn eine erhebliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wenn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

7.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf das Eigentum von ASK hinzuweisen und ASK unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist ASK berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort geltend zu machen; soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann ASK nach ihrer Wahl sofort und/oder Zug um Zug gegen Bezahlung liefern.

7.5 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für ASK vor. ASK erwirbt Eigentum in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.

7.6 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt ASK Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller ASK, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt.

7.7 Auf Verlangen des Bestellers wird ASK Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt.

7.8 Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ASK zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet; ASK ist berechtigt, zur Rücknahme der Vorbehaltsware die Räume des Bestellers zu betreten, wo die Vorbehaltsware lagert, und die Vorbehaltsware sodann für ASK zu lagern oder lagern zu lassen.

7.9 Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfordert nicht ASKs Rücktritt vom Vertrag; ein Rücktritt vom Vertrag liegt nur dann vor, wenn ASK diesen ausdrücklich schriftlich erklärt.

8. Sachmängel

8.1 Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.2 Wenn ein Vertragsprodukt innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweist, der bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird ASK nach eigener Wahl den Sachmangel unentgeltlich beseitigen oder als Ersatz zumindest ein grundüberholtes Austauschprodukt entsprechender Qualität liefern. Im Falle einer mangelhaften Leistung wird ASK die Leistung unentgeltlich nachbessern oder nochmals erbringen.

8.3 Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Beschaffenheit des Vertragsprodukts oder der Leistung nicht den schriftlichen Vereinbarungen zwischen ASK und dem Besteller entspricht; Eigenschaften des Vertragsprodukts, die der Besteller nach öffentlichen Äußerungen von ASK, insbesondere in der Werbung, erwartet, gehören nur dann zu der vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie in der schriftlichen Vereinbarung wiederholt werden. Mangels einer schriftlichen Vereinbarung liegt ein Sachmangel nur vor, wenn das Vertragsprodukt oder die Leistung nicht dem Produktdatenblatt von ASK entspricht.

8.4 Sachmängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen:

- für Entwicklungsmuster, Prototypen und Vorserienlieferungen;

- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder dem Produktdatenblatt;

- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit;

- bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge äußerer Einflüsse wie Feuer, Wasser, Spannungsschwankungen, o.ä., unsachgemäßer Installation, Bedienung, Benutzung oder Wartung, Verwendung außerhalb der von ASK ausdrücklich spezifizierten Einsatzgebiete und Umweltbedingungen und Benutzung in Kombination mit anderen, von ASK hierfür nicht genehmigten Produkten, übermäßiger Beanspruchung oder normaler Abnützung entstehen;

für vom Besteller oder Dritten unsachgemäß vorgenommene Änderungen an den Vertragsprodukten und die daraus entstehenden Folgen;

- insoweit, als der Besteller erkennbare Mängel nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferung, und nicht erkennbare Mängel nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung gegenüber ASK rügt.

8.5 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Falls ein Produkt entsprechend seiner üblichen Verwendungsweise in ein Bauwerk eingebaut wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursachte, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Die Nacherfüllung führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährung.

8.6 Die Hemmung der Verjährung während Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern über das Bestehen von Rechten des Bestellers wegen eines behaupteten Mangels ist auf den behaupteten Mangel beschränkt. Verhandlungen mit hemmender Wirkung beginnen in dem Zeitpunkt, in dem ASK die schriftliche Beschreibung des behaupteten Mangels zugegangen ist. Verhandlungen mit hemmender Wirkung enden in dem Zeitpunkt, in dem ASK Nacherfüllung geleistet hat oder eine solche fehlgeschlagen ist, ein Vertragspartner den Abbruch der Verhandlungen schriftlich mitteilt, ansonsten 3 Monate nach Zugang der letzten Stellungnahme eines Vertragspartners bezüglich des behaupteten Mangels beim anderen Vertragspartner.

8.7 Zunächst hat der Besteller ASK stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Eine von ASK vorgenommene Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung der Rechtspflicht.

8.8 Schlägt die Nacherfüllung auch innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist fehl, ist der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 10 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern.

8.9 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil ein Vertragsprodukt nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bei Vertragsschluss bekannten bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8.10 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, berechnet ASK die Kosten der Überprüfung und ggf. Reparatur zu den jeweils gültigen Kostensätzen von ASK; in diesem Fall werden die Kosten für die Zusendung des beanstandeten Vertragsprodukts nicht erstattet und die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

9. Schutzrechte; Rechtsmängel

9.1 Sofern ein Dritter gegen den Besteller bei vertragsgemäßer Benutzung eines Vertragsprodukts wegen Verletzung eines im Land des Lieferorts geltenden Schutzrechts (z.B. Patent, Urheberrecht oder Warenzeichen), berechtigte Ansprüche erhebt, so haftet ASK dem Besteller gegenüber innerhalb der in Ziff. 8.5 bestimmten Frist wie folgt:

- ASK wird auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Besteller das Recht verschaffen, das Vertragsprodukt weiter zu benutzen, oder dieses austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist. Ist dies ASK nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.

- Die Schadensersatzpflicht richtet sich nach Ziff. 10.

- Die vorstehenden Verpflichtungen von ASK bestehen nur, soweit der Besteller ASK über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert und eine Verletzung der Rechte des Dritten nicht anerkennt, und soweit ASK alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung des Vertragsprodukts aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung bedeutet.

9.2 Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit der Besteller die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

9.3 Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit sich die Verletzung aus einer Befolgung von Produktanforderungen des Bestellers ergibt und soweit sich die Verletzung durch die Änderung von Vertragsprodukten, die Kombination von Vertragsprodukten mit Zusätzen oder durch die Verwendung von Vertragsprodukten oder Teilen davon bei der Durchführung eines Verfahrens ergibt, ohne dass die Vertragsprodukte selbst das Schutzrecht verletzen.

9.4 Darüber hinaus sind Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen für Verletzungshandlungen, die sich ergeben, nachdem der Besteller verwarnt worden ist oder Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat, es sei denn, ASK hat weiteren Verletzungen schriftlich zugestimmt.

9.5 Im Falle der Inanspruchnahme des Bestellers gemäß Ziff. 9.1 ist ASK berechtigt, im Hinblick auf noch ausstehende Lieferungen vom Vertrag zurückzutreten.

9.6 Mit dem Verkauf der Vertragsprodukte wird keine Lizenz zur Benutzung von ASK-Schutzrechten gewährt, die eine Kombination von Gegenständen oder Gegenstände bzw. Verfahren betreffen, in denen die Vertragsprodukte verwendet werden oder werden können.

9.7 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziff. 8 entsprechend.

9.8 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziff. 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen ASK und ihre Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

9.9 Gleichermaßen haftet der Besteller ASK gegenüber, wenn gegen ASK Ansprüche aus einer angeblichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend gemacht werden, die darauf beruhen, dass ASK Anweisungen des Bestellers befolgte oder für ihn Produktmodifikationen vornahm

10. Haftung

10.1 ASK haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind.

10.2 In den Fällen der Ziff. 10.1 ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Ist der Schaden auf grob fahrlässiges Verhalten eines Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiters von ASK zurückzuführen, der nicht gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter von ASK ist, ist die Haftung von ASK ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 Schadensersatzansprüche des Bestellers verjähren soweit sie aus Sach- oder Rechtsmängeln entstehen gemäß Ziff.8.4, ansonsten spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Besteller Kenntnis von dem Schaden erlangt. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis verjähren Schadensersatzansprüche jedoch spätestens nach 3 Jahren von dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung wegen Vorsatz, arglistig verschwiegener Mängel oder die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit.

10.5 Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Vertragsprodukts, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unabhängig von deren Rechtsgrund für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere solche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung.

10.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von ASK.

11. Beratungs- und Unterstützungsleistungen

11.1 ASK, ihre Mitarbeiter und/oder Vertreter können im Zusammenhang mit gelieferten Waren, deren Installation, Betrieb, Nutzung, Umgebungsbedingungen, etc. unentgeltlich Unterstützung leisten („Beratungs- und Unterstützungsleistungen“). Unterstützungsleistungen können schriftlich oder mündlich und auf konkrete Fragen oder Anforderungen von Hilfeleistungen oder unaufgefordert erfolgen.

11.2 Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden stets in gutem Glauben und nach bestem Wissen erbracht. Die Beurteilung von diesen Leistungen und die Entscheidung, diese gegebenenfalls anzunehmen, umzusetzen oder zu befolgen, obliegt allein dem Besteller.

11.3 ASK übernimmt deshalb keine Gewähr oder Garantie dafür, dass Beratungs- und Unterstützungsleistungen und die im Rahmen dieser Leistungen gestellten Kenntnisse, Arbeitsergebnisse und Unterlagen korrekt, zweckmäßig oder geeignet und vollständig sind oder dass durch ihre Anwendung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller stellt ASK ggf. von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei. Im Zusammenhang mit unentgeltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen übernimmt ASK in abweichung zu ziffer 9 und 10 dem Besteller gegenüber keine Haftung für dadurch verursachte Verluste oder Schäden, gleich nach welchem Rechtsgrund.

11.4 Erfolgen Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufgrund einer gesonderten Beauftragung und entgeltlich, so gelten die Haftungsbestimmungen der Ziffern 10.1 bis 10.4 und Ziffer 10.6.

12. Weitervertrieb

Die Belieferung des Bestellers mit Vertragsprodukten erfolgt nicht zum Weitervertrieb an Verbraucher, sondern ausschließlich zur Nutzung durch den Besteller, zum Einbau in Produkte des Bestellers oder zur Weiterveräußerung an Unternehmer, es sei denn der Besteller informiert ASK in seiner Bestellung über seine Absicht, an Verbraucher weiterzuverkaufen, und verpflichtet sich, diesen Weiterverkauf innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung auszuführen.

13. Verschiedenes

13.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

13.2 Übt ASK ein Recht aus diesem Vertrag nicht aus, so bedeutet dies nicht den Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.

13.3 Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen mit Ausnahme der Abtretung von Zahlungsansprüchen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

13.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Die UN-Übereinkunft über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

13.6 Soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird - vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstands - als Gerichtsstand München vereinbart. ASK bleibt jedoch zur Einleitung gerichtlicher Verfahren am Sitz des Bestellers berechtigt.

Stand: Dezember 2007 Änderungen vorbehalten

LÜNGEN entstand in direkter Linie aus der Firma Gebrüder Lüngen, einem namhaften, seit Jahrzehnten im Gießereigeschäft renomierten Zulieferer. Die Firma LÜNGEN war es, die mit Rexroth zu Beginn der siebziger Jahre in einer gemeinsamen Arbeit den Minispeisers entwickelte. Die Entwicklung dieses Minispeisers bedeutete einen wahren Quantensprung für die Gieß- und Speisertechnik. Die Herstellung von Gußstücken konnte hinsichtlich Parametern wie Keislaufmaterial, Metall- und Schmelzkosten, Ausbringung, Sperrigkeit, Putzkosten, Gussoberfläche usw. ökonomisch völlig neu bewertet werden. Nächster Meilenstein in der Speisertechnik war die Entwicklung der Federdorntechnik durch LÜNGEN, durch die es ermöglicht wurde, exothermes Speisermaterial von der Oberfläche des Gussstücks fernzuhalten und dieses durchgängig mit einer Grünsandumgebung zu umgeben. Gegen Ende der neunziger Jahre stellte sich LÜNGEN die Aufgabe, aus ökologischen und technischen Gründen vollkommen fluorfreie Speiser dem Markt anzubieten. Auch hierbei war LÜNGEN wieder technischer Vorreiter. Jüngste technische Entwicklung ist der LÜKinG Brech-Kanten-Speiser BKS. Neben unserer Standard-Produktpalette kann AS LÜNGEN seinen Kunden auf Basis jahrzehntelanger Erfahrung eine Kosten- und Qualitätsoptimierung individueller Gußprojekte anbieten. 1999 stieß LÜNGEN über ein Joint-Venture zur ASK Chemicals Group, der sie seit 2001 zu 100% angehört. Mit der Zugehörigkeit zur ASK Chemicals Group wurde das Tätigkeitsfeld der AS LÜNGEN sowohl regional wie auch hinsichtlich der Produktpalette deutlich ausgebaut: AS LÜNGEN ist mittlerweile über Niederlassungen, Vertretungen und Partnern in allen europäischen Ländern vertreten. Die Produktpalette der Speiser wurde um exotherme und isolierende Einsteckspeiser sowie isolierende Speiserhülsen ECOCAST für den Aluminiumguss erweitert. Mit Beginn des Jahres 2003 wurde der innerhalb der ASK Chemicals Group neu geschaffenen Geschäftsbereich "Moulding-Line" bei der AS LÜNGEN angesiedelt. Zu ihm gehören neben den Speisern in einem ersten Erweiterungschritt die Palette der Gießfilter AS CleanCast und Formen-, Trenn- und Pflegemittel BENTOGLISS für Grünsand. Wer AS LÜNGEN jedoch kennt, kann ahnen, dass damit die mit dem Namen LÜNGEN verbundene Entwicklung ihren Endpunkt noch lange nicht erreicht hat.